Die Kontrolle der Heizungswasser-Qualität hat nach den gültigen SIA Normen und SWKI-Richtlinien vor Inbetriebnahme und nach 6 - 9 Monaten Betriebszeit durch den Installateur zu erfolgen. Nach der Abnahme liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Wasserqualität und Protokollierung nach SWKI Richtlinie BT102-01 beim Eigentümer der Anlage. Eine regelmässige Kontrolle des Heizungswassers wird empfohlen. Allfällige Schäden an der Wärmepumpe, verursacht durch mangelnde Qualität des Heizungswassers, sind nicht durch die Garantie gedeckt.
Weitere Infos: www.suissetec.ch